Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 24 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 24 Bewertungen von Tripadvisor
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robertpO3060XW
Langenstein
11/01/2015
“Monarchiapark”
Der Monarchiapark ist direkt neben dem Lift und den Pisten. Die Angestellten sind alle sehr freundlich, wir hatten HP gebucht und waren damit sehr zufrieden. Einziger Kritikpunkt wären die Öffnungszeiten vom Wellnesbereich die unserer Meinung nach sehr kurz sind. Die gesamte Anlage ist von der Lage… Mehr
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reisender_Wiener
Wien, Österreich
28/01/2024
“Schöne Anlage im Skigebiet”
Die Anlage verfügt neben dem Haupthaus mit Restaurant mehrere 2-stöckige Bungalows mit insgesamt 4 Wohnungen. Neben einen eigenen Skistall am Gang hatten wir Vorzimmer, Bad mit Dusche, WC, Schlafzimmer und eine Wohnküche. Ein Balkon, Safe, TV und eine voll ausgestattete Küche waren inbegriffen. Lei… Mehr
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mmichael29
Schiffweiler, Deutschland
10/10/2020
“Witzig wenn ganz alleine ist”
Als Umbuchung von Wien gelangten wir hier her und wurden von Hausmeister empfangen ;-) Ausserhalb der Saison waren wir halt die einzigen Gäste ;-) Aber alles ok, Wohnung sehr sauber, alles perfekt. Der Preis ist für eine Übernachtung natürlich sehr hoch, weil zum Übernachtungspreis noch 70 Euro End… Mehr
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Hring
Graz, Österreich
27/02/2015
“Mitten im Schigebiet”
Der Monarchia-Park liegt mitten im Schigebiet Schönberg-Lachtal, man kann also das Auto während des gesamten Aufenthalts am Parkplatz stehen lassen. Die Lifte und Pisten sind sehr gut und auch für kleinere Kinder (7 und 5) problemlos zu Fuß erreichbar. Die Ferienwohnungen des Typ B sind für vier Pe… Mehr
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mbLiederbach
Liederbach am Taunus, Deutschland
16/01/2015
“Schöner Aufenthalt im Monarchia-Park”
Wir haben schöne 5 Tage (4 Nächte, davon 3x HP) im Monarchia-Park verbracht. Die Appartments sind perfekt direkt an der Skipiste gelegen. Je nach Lage muss man nur 5-100 m gehen, bevor man die Skier an- bzw. abschnallen kann. Unser Appartment war sehr gut ausgestattet (getrenntes Bad/WC, Mikrowelle… Mehr