Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 70 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 70 Bewertungen von Tripadvisor
J
Joerg R
04/07/2024
“Tolles Stoneman Hotel und Retaurant”
Wir waren als 3er Team im Stegerbräu um den Stoneman zu fahren. Wir hatten aufgrund der Wetterlage kurzfristig von der Schweiz nach Österreich umgebucht. Wir sind total begeistert vom Hotel und Restaurant. Idealer Ausgangspunkt für den Stoneman. Vor allen der umfassende Service mit freundlichen Per… Mehr
C
Christian_Ranz
31/07/2023
“Bestes Frühstück EVER”
Bestes Frühstück EVER – die Auswahl ist echt unglaublich. Total freundliches Personal. Alle so bemüht und geben immer ihr Bestes. Auch das Essen im Restaurant ist sehr zu empfehlen und das Ambiente am Abend auf der Terrasse war ein Traum. Wir haben uns alle so wohl gefüllt.
N
Navigator49954162361
30/07/2023
“Einfach Top”
Top Top Wenn Radstadt dann nur ins Stegerbräu Essen 1a Personal 1a Zimmer 1a Das Spiel das Geheimnis der drei Türme ist ein Muss und man sieht Radstadt mit anderen Augen. Wenn man mal auf etwas anderes machen will mit Freunden und Familie ist ein muss.
W
Wanderer61844608526
01/07/2023
“Sehr Empfehlenswert”
Ausgezeichnete Küche und sehr nettes Personal. Location ist sehr gemütlich, man fühlt sich direkt wohl und der Gastgarten ist wirklich sehr sehr schön und angenehm zum sitzen da man wirklich bei jedem Wettern draußen sitzen kann.
D
David Z
01/07/2023
“Wir waren sehr zufrieden, denn Personal sowie die Chefleute des Hauses sind äußerst nett und zuvorkommend!”
Tolles Hotel! War vor kurzen eine Woche mit meiner Freundin im Stegerbräu! Sehr gepflegt, zuvorkommend und Frühstück sowie das Restaurant ist sehr zu empfehlen! Wir kommen gerne wieder! Danke für den netten Aufenthalt.
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