Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 39 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre guter Reinigungsservice
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 39 Bewertungen von Tripadvisor
A
Andrea L
Offenbach-Hundheim, Deutschland
01/11/2019
“Hotel Rokohof”
4 Übernachtungen im Hotel Rokohof Wir waren sehr zufrieden 👍 Wir hatte ein schönes Zimmer und ein gutes Frühstück... Der Kaffe war Top☕🔝 Sehr nettes und hilfsbereites Personal. Beim nächsten Besuch in Klagenfurt kommen wir wieder.
W
WolfgangU49
05/10/2017
“Voll zufrieden - Preis Leistung bestens”
Zimmer ok - ein wenig in die Jahre gekommen aber alles sauber und ok! Frühstück fein! Parkplätze vor dem Haus - perfekt!! Schnell in der Innenstadt und am See! Freundliches Personal und auf alle Wünsche bzgl. Der Rechnungsadresse eingegangen! Immer gerne wieder
F
franku711
Vechelde, Deutschland
18/05/2018
“Mittelmäßiges Hotel”
Wir waren für 1 Nacht dort. Zimmer sauber. Möbel etwas in die Jahre gekommen. Kostenlose Parkplätze vor der Tür. Netter Biergarten vorhanden. Personal freundlich und bemüht. Frühstück gut. Insgesamt ein ordentliches Hotel, sicherlich keine Top Adresse aber definitiv auch keine „Absteige“ Preis/Leis… Mehr
Die gezeigten Bewertungen wurden nicht überprüft. Viajes El Corte Inglés, S.A. gewährleistet weder, dass diese Bewertungen echten Nutzern des Dienstes entsprechen, noch ist sie für deren Inhalt verantwortlich. Mehr Informationen