Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 61 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Feldkirchen in Kärnten
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 61 Bewertungen von Tripadvisor
21/08/2022
“Top für Familien mit Kind und Hund”
Wir hatten tolle Tage in einer sehr sauberen Ferienwohnung direkt an einem wunderschönem See und einen gepflegten, eingezäunten Hundebereich. Das Personal ist zuvorkommend und die Atmosphäre auf dem Platz sehr angenehm. Wir werden sehr gerne wiederkommen.
W
Werner S
Heimschuh, Österreich
20/05/2023
“Großzügige Ferienanlage für Familien, Sportgruppen, etc.”
Weitläufig angelegtes Ferienresort am idyllischen Maltschacher See. Als Quartier stehen kleine Ferienappartements in Häusern zur Verfügung - diese liegen in einer autofreien weitläufigen und Kinderfreundlichen Anlage. In der Anlage gibt es einen eigenen Badestrand, viele Möglichkeiten für Sport u… Mehr
M
Marica F
Graz, Österreich
01/09/2020
“Preiswerte, in die Jahre gekommene Anlage. Guter Komfort, Essen schlecht.”
Wir können die Anlage jeder Familie empfehlen. Wir hatten ein Appartment mit Küche, separatem Schlafzimmer für zwei Personen, drei weitere Personen schliefen im Wohnzimmer (auf Sofas bzw. Klappbetten). Die Terrasse war sehr nett, die Rezeptionisten freundlich. Der absolute Mehrwert war, dass sämtli… Mehr
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