Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Ausgezeichnet
Basierend auf 2565 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Rotterdam
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 2565 Bewertungen von Tripadvisor
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Fr4nk_B3rl1n
25/02/2025
“Skyline view Frühstück zum Träumen”
Das NHow macht seinem Namen alle Ehre: Im Moment leben. (Now) Service und Freundlichkeit war umwerfend. Das Frühstück ist ein Highlight, das man sich nicht entgehen lassen solte. Die Bar bietet tolle Getränke und einen wirklich tollen Ausblick. Sehr zu empfehlen sind auch die Skyline View Zimmer. D… Mehr
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Christopher S
25/02/2025
“Fabelhafter Blick auf die Skyline von Rotterdam”
Ich hatte ein Eckzimmer Richtung Skyline von Rotterdam. Es war einfach traumhaft zu sehen, wie morgens die Sonne über der Stadt aufging und wie herrlich beleuchtet die Stadt am Abend war. Ein besonderes Highlight war die beleuchtete Erasmus-Brücke am Abend. Das Frühstück war hervorragend und das Pe… Mehr
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Leon B
12/02/2025
“Alles perfekt !”
Ein herausragendes Hotel! Stilvolle, saubere Zimmer mit hohem Komfort, erstklassiger Service und ein vielseitiges Frühstücksbuffet. Die Lage ist perfekt, das Personal herzlich – hier fühlt man sich willkommen. Wir kommen gerne wieder!
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Damla A
10/02/2025
“Super”
Das Zimmer war Top alles war sauber und ein sehr schönes Hotel werden wir irgendwann nochmal Besuchen als paar waren wir das erste mal in Rotterdam kann jedem es weiter empfehlen……………………………………………………………………………………………………………………………………..
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Lazi K
23/12/2024
“Unglaublich schön”
Unglaubliche Zimmer und super Service. Bei Ankunft wurden wir herzlichst empfangen und begrüßt. Ebenso wurde die Wünsche, welche bei der Buchung geäußert wurden, wahrgenommen und umgesetzt. Das Zimmer ist eine Augenweide. Das Zimmer mit der Skyline View ist empfehlenswert.
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