Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Ausgezeichnet
Basierend auf 54 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 54 Bewertungen von Tripadvisor
M
malowasi
Sinsheim, Deutschland
21/01/2017
“Kommen gerne wieder”
Die Lodge ist etwa 10 Km von Gisborne entfernt. In einer wunderschönen Umgebung eingebettet. Unser Zimmer sowie das Bad waren sehr großzügig und geschmackvoll eingerichtet. Highlight war die Führung von Kees über das Anwesen. Das anschließend Abendessen sowie die Weinbegleitung waren perfekt. Wenn … Mehr
S
Sepp-22339
Hamburg, Deutschland
12/04/2016
“Die Knapdale Eco Lodge allein ist schon Grund genug bei einer Tour durch Neuseeland in Gisborne Station zu machen.”
Gisborne selber und Umgebung hat Charme durch die sehr schönen Sandstrände.Top ist aber die Knapdale Eco Lodge. Die Wirtsleute Kay und Kees sind ungemein charmant und aufgeschlossen und versuchen wirklich einem jeden Wunsch von den Augen abzulesen.Die Zimmer der Lodge sind sehr gut eingerichtet, na… Mehr
E
Elke K
Schalksmühle, Deutschland
17/03/2014
“Hier sollte man länger verweilen”
Das Anwesen liegt außerhalb von Gisborne, in traumhafter Umgebung. Kees führte uns auf eine Anhöhe, von der aus die Agrarlandschaft zu überblicken ist und erklärte uns die Besonderheit dieser Landschaft. Als Förster kennt er bestens die Probleme der neuseeländischen Forstwirtschaft. Vor alten Maori… Mehr
C
Claudia_Elke
Berlin, Deutschland
01/03/2014
“Absolut empfehlenswert!”
Man kann nicht nur hervorragend speisen (Kay ist eine wunderbare Köchin) und lehrreiche Spaziergänge unternehmen (Kees hat den Wald selbst gepflanzt und ist ein echter Kenner), man kann auf dem schönen Gelände und im geschmackvoll eingerichteten Haus auch einfach abschalten, entspannen und Flora & … Mehr
D
dorner_karin
Lauterach, Österreich
08/01/2011
“Wunderbare Köchin - genialer Forest-Guide”
Haben unsern Aufenthalt bei Kay und Kees mehr als genossen! Vom herzlichen Empfang, über eine traumhafte Waldführung bis hin zum genialen Abendessen! Fühlten uns wie im Paradies - die Zimmer waren sehr geschmackvoll eingerichtet, das Badezimmer sehr großzügig mit feinen Badezusätzen und Cremen, die… Mehr