Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 456 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Kathmandu
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 456 Bewertungen von Tripadvisor
C
Cornelia W
08/03/2019
“Große Hilfsbereitschaft bei Krankheit”
Alles war sehr zufriedenstellend. Hervorheben möchte ich die außergewöhnliche Hilfsbereitschaft anlässlich der akuten Magen-Darm- Erkrankung meines Mannes: man fuhr uns ins Krankenhaus, regelte für uns die gesamte Kommunikation mit dem Arzt und der Apotheke, half beim notwendigen Geldumtausch un… Mehr
8
888marcus
Hamburg, Deutschland
18/04/2013
“Toller Aufenthalt!”
Das Hotel liegt zentral in Thamel, sodass man alle Locations schnell erreichen kann. Wir (Fam. incl. Kinder) haben dort 5 Tage übernachtet. Die Zimmer waren sauber, und wurden regelmäßig gereinigt. Besonders hervorzuheben ist das freundliche Personal. Gegessen haben wir meist außerhalb, um viel Neu… Mehr
O
oscartheodor k
Darmstadt, Deutschland
15/08/2014
“2008 ein desaster, 2014 TOLL...”
2008 war ich dort, auf einem EBC trek... es stank, frühstück war zum k...en.. lautund ziemlich nervig, bad war voll schimmel, überall kauutes... doch sie haben sich verbessert.. jetzt ist es mir eine freude, vaishali zum himmel hoch zu bejubeln..
M
Michael M
Baunatal, Deutschland
20/05/2015
“Einmal geniesen reicht”
Frühstück war ausreichend, jedoch kaum eine Auswahl, wir waren im Zuge des Erdbebens 2015 dort, die Hotelmitarbeiter insbesondere in der Lobby waren völlig überfordert. trotz HP-Buchung mussten wir das erhaltene Essen extra bezahlen
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