Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Gut
Basierend auf 538 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 2 ausgewählten Bewertungen von 538 Bewertungen von Tripadvisor
T
Tropentier
Zürich, Schweiz
16/06/2012
“Perfekte Lage gegen Lärm”
Dieses Hotel ist ausserordentlich günstig gelegen, direkt bei zwei Stadttoren zur Medina. Eine günstigere Lage ist kaum vorstellbar. Der Preis ist trotzdem sehr günstig. Wo liegt der Haken? Der Verkehrslärm Tag und Nacht ist riesig, nicht so sehr wegen den Motoren, sondern wegen der rücksichtslose… Mehr
R
Reisepapst2015
Großenkneten, Deutschland
11/11/2015
“Für eine Kurzreise ok”
Wir haben dieses Hotel für unseren Ausflug nach Marrakesch gebucht. Die Zimmer sind zweckmäßig eingerichtet und sauber . Das Frühstück war ok und der Service freundlich. Das Hotel liegt etwa 15 Minuten vom Zentrum entfernt und ist gut mit alle öffentlichen Verkehrsmittel zu erreichen . Der Schwerpu… Mehr