Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 1268 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Kuala Terengganu
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 1268 Bewertungen von Tripadvisor
A
AndyHTravelqueen
Frankfurt am Main, Deutschland
24/11/2016
“Tauchurlaub mit Familie”
Das Laguna Redang Island Resort ist für Familien mit Kindern paradiesisch und für Taucher ein absolutes Muss. Es gibt wohl kaum einen Platz auf der Welt, wo das Preis-Leistungs-Verhältnis besser stimmt.
8
87_federica
Milano
05/08/2017
“Traumhafte Lage, schönes Hotel, nur diskretes Service”
Die Lage des Hotels ist wunderschön, an einer kleinen Bucht mit sehr schönem Meer und Strand (vergleichbar mit Thailand und fast wie auf den Malediven). Direkt vom Strand aus kann man in der Umgebung schnorcheln und eine Vielfalt an bunte Fische finden. Der Strand ist gut ausgestattet (besser als d… Mehr
E
escheli9096
27/04/2017
“Gutes Resort, Meer fantastisch zum Schnorcheln”
Ein etwas in die Jahre gekommener Hotelkomplex. WiFi nur in der Lobby, sehr langsam. Am Wochenende Massenabfertigung von asiatischen Pauschalreisenden. Wer es planen kann, soll Freitag bis Sonntag vermeiden. Gutes reichhaltiges Frühstück, restliches Essen so lala. Wer die Massen ausblendet, findet … Mehr
M
Murphy5167
Leverkusen, Deutschland
09/10/2017
“Vor langer Zeit.....”
Mein Mann und ich waren das erste Mal 1999 im "The Taaras", da hieß es noch "Berjaya Redang Beach Resort". Damals bestand das Hotel nur aus dem Hauptgebäude und den Holzchalets im tropischen Garten. Die häßlichen Betonklötze am Hang gab es damals noch nicht. Das Personal war sehr freundlich, hilfsb… Mehr
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