Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 411 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 411 Bewertungen von Tripadvisor
B
Bernd_Koss
Berlin, Deutschland
01/12/2015
“The location is not beatable”
Die Lage ist einmalig für Kuala Lumpur. Zu Fuss sind es 15 Minuten bis zu den Patronas Towers und in die Altstadt ist es auch nicht weiter. Ein Supermarkt in einem Einkaufszentrum ist 600m entfernt. Ein etwas luxeriöserer Supermarkt ist nicht viel weiter. Das Apartment ist sehr groß und voll ausges… Mehr
J
JanK1745
Hamburg, Deutschland
01/09/2017
“Super Preis-Leistungsvergältnis”
Wir waren für zwei Nächte in diesem Hotel und waren sehr zufrieden. Die Zimmer sind mit ca. 56m² mehr als geräumig. Schlaf- und Wohnzimmer sind separat. Das Schlafzimmer bietet Zugang zum geräumigen Bad (Dusche und Wanne waren vorhanden). Ebenso verfügte das Zimmer über eine Küchenzeile nebst geräu… Mehr
T
Tani N
Waldshut-Tiengen, Deutschland
21/02/2016
“Super Preis-Leistungsvergältnis!!”
Wir waren 5 Nächte in diesem Apartment und konnten uns nicht beschweren. Eswar nicht alles klinisch rein aber sauber. Die Lage ist unschlagbar! (Nur wenige Minuten bis zu den Petronas Towers und ins Zentrum) Das Apartment war wirklich sehr groß und gut ausgestattet! Es ist bestimmt keine Luxusunter… Mehr
A
Alessandro39
Stockholm, Sweden
25/12/2012
“Lediglich OK, mehr nicht”
Relativ zentral und gut gelegen, Appartment mit 2 Schlafzimmern geräumig allerdings etwas spartanisch und stillos wenn man Ascott und Somerset bereits kennt. Desweiteren lässt das Housekeeping zu wünschen übrig. Bei Bezug lagen aufgeweichte Zigarretenstummel im Bad unter dem Waschbecken. Früstück e… Mehr