Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Gut
Basierend auf 20 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Jounieh
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 20 Bewertungen von Tripadvisor
C
Chris N
Stockholm, Schweden
01/08/2014
“Außergewöhnliches Personal, perfekte Lage”
Das Hotel hat eine sehr gute Lage in Maameltein, Jounieh. Hat man die Möglichkeit zum Jbeil in weniger als 15 Minuten und sogar nach Beirut in weniger als 15 Minuten, wenn kein Verkehr ist. Hervorragender Service vom Personal auf das Hotel, man fühlt sich sehr wohl. Wunderschöne Aussicht vom Balkon… Mehr
E
elie7770
Libanon
30/06/2016
“Gut”
Gute Lage. Tolle Gastfreundschaft . Ich habe es wirklich genossen mit meinen Freunden in diesem Hotel. Sehr saubere Zimmer und Big 1 . Leckeres Frühstück . externe Swimmingpool und umsonst . Proffessinal Service . Ich kann es kaum erwarten, wieder zu einem zweiten Urlaub dort hin zu gehen .
R
raja g
Dubai, Vereinigte Arabische Emirate
18/07/2014
“Meine Erfahrung”
Vom 11. bis 13. Juli/14 war ich in Jounieh zu verbringen mein Wochenende von Dubai entfernt. Ich war im Aquarium Hotel und Resort gebucht und ich fand meinen kurzen Aufenthalt dort sehr genossen. Wunderschöne Aussicht auf das Meer sowie auf die Berge von meinem Balkon - Zimmer Nr. 104. Sehr freundl… Mehr
Die gezeigten Bewertungen wurden nicht überprüft. Viajes El Corte Inglés, S.A. gewährleistet weder, dass diese Bewertungen echten Nutzern des Dienstes entsprechen, noch ist sie für deren Inhalt verantwortlich. Mehr Informationen