Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Ausgezeichnet
Basierend auf 333 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre guter Reinigungsservice
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 333 Bewertungen von Tripadvisor
L
Lawida A
28/04/2019
“Luxushotel”
Samir Mehdi Direktor hat unseren Aufenthalt versüßt sehr Professionell Top Service, aufmerksam jeder wünsch würde erfüllt man füllt sich wie ein König wir waren mit allem sehr zufrieden wenn Libanon dann ins Bristol hier ist Erholung Programm Fatme aus dem Room service war sehr fleißig alles war t… Mehr
B
BeatriceR68
Bern, Schweiz
09/05/2016
“eine Oase innerhalb von Beirut”
tolle Zimmer mit Verbindungstüre und super-bequemen Betten. Flauschige Badetücher, durchwegs aufmerksamer Service, gute Lage in Beirut West, 10 Minuten von Hamra Street. Leider ist der Pool erst ab Juni geöffnet.
N
neiden1
Oslo, Norwegen
05/04/2021
“Schönes Hotel”
Besucht im März 2017. In der Nähe von Hamra, aber dennoch ruhige Umgebung. Die Zimmer und das Frühstück waren sehr gut. Würde gerne wieder hier übernachten. Mane Restaurants in der Nähe und zu Fuß zum Coronish und Stadtzentrum.
A
Alff K
Siegburg, Deutschland
09/04/2018
“5 Sterne ohne besonderes Ambiente ”
Rezeption, Frühstücksbuffet, Sauberkeit Top. Für ein 5 Sterne Hotel hätte ich mehr Ambiente für die Bar gewünscht. Liegt direkt neben der Rezeption. Raucherlounge nicht vorhanden. Terrasse lediglich 4 Tische zur Strasse hin.
F
Fulanocito
Winterthur, Schweiz
17/08/2015
“Tolles Stadthotel”
Ein gutes Hotel, ich hatte nichts zu bemängeln. Es ist zentral gelegen, das Personal ist überaus freundlich und geht auf die Gästewünsche ein, ein Gym befindet sich in 5 Minuten Gehdistanz. Die Kongressräumlichkeiten haben all unsere Bedürfnisse abgedeckt.
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