Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 222 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 222 Bewertungen von Tripadvisor
B
BilleG4
31/08/2019
“Traumhafter Blick auf den Fjord”
Auf unserer Rundreise übernachteten wir eine Nacht in der Auberge des Battures, und ich wäre sehr gerne noch eine Nacht länger geblieben! Auch wenn wir ein Zimmer "nach hinten raus" hatten und den Blick nicht vom Balkon aus genießen konnten, war die Lage am Fjord phänomenal. Von der Wiese vor dem H… Mehr
B
boegsi
Schweiz
05/08/2011
“Tolles Hotel mit sensationellem Restaurant”
Das Hotel ist eine kleine Herberge mit einem schönen Blick auf den Fjord. Als wir ankamen wurden wir nett empfangen und konnten problemlos einchecken. Die Zimmer haben eine angenehme Grösse mit bequemen Betten. In Punkto Sauberkeit gab es nichts zu bemängeln. Zudem ist ein schönes, modernes Bad vor… Mehr
G
gitter49
Hamburg, Deutschland
04/10/2018
“Sehr schönes Hotel”
Wir wählten die L'Auberge des Battures, wegen dem Ausblick auf den Fjord. Wir waren von dem Bild, genauso fasziniert wie vom Original. Die Aussicht war einfach wunderbar. Wir blieben auf unserer Rundreise durch Kanada 2 Tage im Hotel L'Auberge des Battures. Das Hotel ist abseits gelegen, aber mit d… Mehr
C
Chris-P-G-76
Stuttgart, Deutschland
31/05/2016
“Schönes Hotel mit guter Küche”
Wir wählten die L'Auberge des Battures für einen kurzen Aufenthalt auf unserer Reise durch Kanada. Das Hotel kann vor allem mit seiner tollen Lage am Fjord überzeugen. Die Zimmer sind gemütlich, auch wenn sie schon etwas in die Jahre gekommen sind. Einzig das Bad, bzw. das Waschbecken waren zuminde… Mehr
J
JuergZita
Schinznach Bad, Schweiz
16/10/2016
“Kurzaufenthalt”
Kurzaufenthalt von einer Nacht auf der Durchreise. Hotel ist etwas in die Jahre gekommen. Zimmer aber sauber aber etwas ringhörig. Zimmer mit kleinem Balkon und Sicht auf den Fiord. Lage etwas abseits der Stadt, mit dem Auto aber in 5-10 Minuten erreichbar. Genügend Parkmöglichkeiten, WLAN gratis.