Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 452 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 452 Bewertungen von Tripadvisor
J
Jack372000
Ireland
03/05/2006
“Phantastischer Ort”
Zusammen mit meiner Frau und unseren drei Kindern im Alter von 12, 11 und 9 waren wir im April für 2 Wochen in Mystic Springs zum Skiurlaub. Was für ein phantastischer Ort, die Häuschen sind modern und bequem und sind hochwertig eingerichtet. In beiden Schlafzimmern und im Wohnzimmer gab es Kabelfe… Mehr
N
neilma
Reading, Vereinigtes Königreich
25/10/2005
“Wunderschönes Appartement”
Wir waren kürzlich für drei Nächte hier, in unserer Gruppe waren vier Erwachsene und ein Kleinkind. Wir hatten das Präsidenten Appartement gemietet, das zwar von der Größe gleich war, wie die anderen Appartements, aber wesentlich besser von der Ausstattung (Plasma Fernseher im Wohnzimmer, hochwerti… Mehr
T
TD. G
06/09/2016
“Super toll! ”
Ich bin absolut verliebt in das Hotel. Aber eingestehen muss ich, dass es hier und dort kleine Mängel gibt. Ich war jetzt 2 mal dort und würde immer wiederkommen! Wir haben fast jeden Abend im heißen Pool ausgespannt...einfach nur zu empfehlen!
S
sinber
Speyer, Deutschland
18/06/2011
“Tolle Wohnung - leider nicht ganz so sauber”
Wir waren mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern im Mystic Springs. Die Wohnung ist klasse. Ansprechende Küche, Esszimmer und Wohnzimmer. Die beiden Schlafzimmer sind groß und haben jeweils ein eigenes Bad. Parken kann man kostenlos. Wir hatten eine Wohnung zum Kananaskis Way. Ich denke die Zimmer zum Hi… Mehr
D
dangpd
21/10/2020
“Übernachtung”
Als wir am Ort ankamen, suchten wir nach dem Büro / der Rezeption zum Einchecken. Besichtigten die gesamte Gegend, konnten aber kein Büro finden. Ich habe versucht, sie anzurufen, und sie sagten, es sei Self-Check-In, und in meiner E-Mail finden Sie Anweisungen zum Self-Check-In. Es war einfach und… Mehr