Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 144 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 144 Bewertungen von Tripadvisor
T
Thobo76
Altenburg, Deutschland
27/05/2011
“Kleines, aber feines...”
...Stadthotel. Es liegt ca. 3km von der touristischen Innenstadt, also dort , wo es sehr viele Bars und Kaffees gibt und das Nachtleben stattfindet. Aber dank der unzähligen Tuk Tuk's ist das alles kein Problem. Die Zimmer waren immer sehr sauber und das Personal sehr nett und aufmerksam. Außerdem … Mehr
I
IAmClaa
13/07/2017
“Gutes Hotel”
Ein gutes Hotel, das nur ein paar Minuten entfernt von Aeon. Man kann zu Fuß ein paar Meilen von S 21 zu. Das Hotel verfügt über eine Badewanne und kommt mit einem guten Frühstück. Es war ein wenig staubig als wir kamen aber sie wesentlich verbessert. Ich fand es etwas seltsam, wenn wir kamen am 11… Mehr
K
karindorith
Rohrbach, Deutschland
01/02/2012
“günstig gelegen”
das royal inn ist ein relativ einfach ausgestattetes hotel in günstiger lage. wir hatten ein deluxe zimmer mit balkon gebucht. der balkon war zum größten teil mit den geräten der klimaanlage zugestellt, aber der platz reichte noch um im freien zu rauchen, da dies im hotel nicht so gerne gesehen wir… Mehr