Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 347 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 347 Bewertungen von Tripadvisor
B
Blacky16
Jakarta, Indonesien
28/09/2010
“Best Place in town!”
Wir haben zwei Nächte im Crowne Plaza Petra übernachtet und waren vollauf zufrieden, am Abreisetag konnten wir ohne Mehrkosten bis 15 Uhr das Zimmer benutzen. Das Hotel liegt direkt an den Ausgrabungsstätten. Von fast allen Zimmern hat man Blick auf die Felslandschaft und auf Grabkammern. Die Archi… Mehr
A
Ardodonnell
München, Deutschland
31/08/2011
“Perfekt gelegen zu den Ruinen von Petra”
Sicher ist dieses Hotel preislich gesehen nicht gerade ein Schnäppchen, aber man kommt meistens nur einmal nach Petra und da lohnt sich auch die Betrachtung der Lage. Das Hotel liegt nur ca. 200m vom Eingang der Felsenstadt entfernt. Dies hat den Vorteil, dass man sich den allmorgendlichen Stau an … Mehr
A
aidu2011
Bonn, Deutschland
24/12/2011
“Hotel mit super Lage, aber Service nicht auf Zack”
Das Hotel liegt direkt am Eingang zu den Sehenswürdigkeiten in Petra. Die Zimmer sind sehr klein, aber in einem guten Zustand, die Sauberkeit läßt jedoch im Bad & Zimmer einiges zu wünschen übrig. Service war Ok, aber nicht übermäßig freundlich, man merkt halt leider doch, wenn die Hotelleitung ni… Mehr
E
Erhard_Buchberger
Dubai, Vereinigte Arabische Emirate
01/11/2010
“hervorragende Lage für Petra - etwas abgenutzt”
Das Crowne Plaza hat zusammen mit dem Mövenpick die beste Lage für eine Besichtigung von Petra: Ca. 5 Minuten Fussweg zum Eingang. Die Zimmer sind für den Preis eher klein aber sauber und haben einen beeindruckenden Blick in die Felslandschaft des Wadi Musa. Der Preis für ein Zimmer ist einem 5 Ste… Mehr