Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 116 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Nagoya
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 116 Bewertungen von Tripadvisor
K
K L
Hongkong, China
10/02/2014
“Gute Lage”
Hotel liegt in der Nähe von allen wichtigen Shopping Mall. Gute Lage, die Angestellten sind sehr nett, es gibt ein einfaches und gutes Frühstück, des Parkplatzes Gebühr für eine Nacht sehr vernünftig. In der Nähe des Hotels finden Sie viele Restaurants.
C
CanuckJames
Nishinomiya, Japan
05/08/2018
“Fairly recently renovated - located right in the middle of the night life”
This is a business hotel plus. Not a full service hotel. No branded products. Fairly newly refurbished. It looked pretty good. Four out of Five because it caters to business men not tourists and they do it well. The location is right in the middle of the entertainment district, lots of pachink… Mehr
A
angsa
Hongkong, China
19/07/2016
“Nice hotel but strange car park experience”
We are a group of four (two couples) and we hired a car to drive from Toyama to Centrair. Nagoya was our last overnight stop. We drove the rental car, a Toyota Ractis, to the hotel and intended to park it at the hotel car park overnight. But strangely the car was too tall for the car park elevator.… Mehr
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