Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 109 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 109 Bewertungen von Tripadvisor
H
hevvo_Tokyo
Tokio, Japan
23/07/2009
“Spacious for a Japanese hotel”
This hotel is spacious enough for a mid-range hotel in Nagoya. The equipments are convinient for a business use. 5 minute walk from the nearest subway/JR station. 5 minute walk to Imaike, a traditional commacial district in Nagoya.
F
fangchenc
23/09/2017
“Schönes Hotel mit gutem Zimmer”
Es ist ein schönes großes Zimmer in Japan. Ich fragte nach einem Kingsize-Bett. Dies ist nur ein Hotel in Japan, das mir ein King-Bett bietet. Das meiste Hotel hat zwei Doppelbetten. Das Hotel ist sauber in Zimmer und Lobby. Das Hotel ist ziemlich neu. Es ist ein wenig Abstand zu den öffentlichen … Mehr
T
Tay1
Wisconsin USA
16/11/2010
“Gutes modernes Hotel”
Wir übernachteten im Leopalace für eine Nacht während einer Reise nach Nagoya. Es liegt in gehbarer Entfernung zum Chikusa Station, aber mussten wir um zwei Leute schwerz zu seiner Lage. Der Eingang führt auf Kirschblüten Dori, einer Hauptstraße, aber den angeschriebenen Adresse nicht uns, dass. D… Mehr
D
DPG1234
19/10/2016
“3 night stay for F1 grand prix”
A group of 5 of us recently stayed at the Hotel Leopalace and used it as a base for the F1 at Suzuka. The hotel itself is a taxi ride from the main train station, there is an underground but the nearest station is a 15 minute and not advisable if you have luggage. The hotel is clean and very tidy,… Mehr