Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 17 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Kyoto
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 17 Bewertungen von Tripadvisor
J
Janice Y
Burbank, Kalifornien
26/04/2018
“Sauber, sehr nettes Personal und praktische Lage”
Ein typisch japanischen Ryokan wo Sie schlafen auf Matten. Es ist ein älteres Hotel, aber sehr sauber und gut zurecht. Die Angestellten sind sehr hilfsbereit und haben sich sehr viel Mühe gegeben um Ihnen zu helfen oder Ihre Fragen beantworten. Die U-Bahn ist nur ein paar Meter vom Hotel entfernt, … Mehr
D
DRPolkinson
Auckland, Neuseeland
20/04/2016
“Wunderschön Ryokan”
Wunderschön, gut gepflegt, groß Tatami Zimmer mit genügend Wohnbereich, Kühlschrank, großem Spiegel, abgeschlossene Bad und Toilette. Das Personal war freundlich und hilfsbereit. hat auch einen Outdoor Hot Spring Essen Bad. Es ist der Himmel nach zu Fuß Kilometer zwischen Tempeln alle Tag!
J
joelled616
Sydney, Australien
17/04/2017
“Enttäuschend. Überteuert und veraltet.”
Das einzig gute daran überteuert Ryokan war die gute Lage in Higashiyama. Ansonsten, es sah sehr müde (verkratzt Tisch, die Wände schmutzig) . Es ist Onsen war sehr unattraktiv und trostlos und so habe ich auf der Suche nach zurückhaltender von Baden. . Ansonsten war das Personal freundlich und hil… Mehr
G
galad1
26/10/2016
“Schöner Aufenthalt”
Sauberes Zimmer im japanischen Stil, mit Tatami-Matten, Futon für Sie am Abend und eine schöne Veranda. Das Personal sehr höflich und hilfsbereit. In der Nähe der U-Bahn und dem Bus. Es gibt auch ein Starbucks Café in der Nähe, das ist sehr gut, und auch ein paar Lebensmittelgeschäft. Das Onsen ist… Mehr
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