Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Ausgezeichnet
Basierend auf 3052 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Rom
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 3052 Bewertungen von Tripadvisor
G
georgz24
Karlsruhe, Deutschland
26/02/2025
“Top Hotel für einen angenehmen Aufenthalt”
Das Hotel hat eine super Lage, man kann alles wunderbar zu Fuß erreichen. Es war ein sehr angenehmer Aufenthalt. Wir kommen wieder!
D
Detlef K
24/10/2024
“Entspannter Aufenthalt im Zentrum Roms”
sehr gut ausgestattetes Zimmer mit getrenntem Schlafbereich, Balkon hervorragend für eine kurze Entspannung nach der Arbeit; gute Atmosphäre im Lobby Bereich
G
Gerda G
Wien, Österreich
13/06/2023
“Zuverlässig seht gut”
Wir waren nun schon zum 5. Mal im NH Giustianiano, sind sehr zufrieden und kommen immer wieder. Die Air Conditionen kühlt sehr gut, könnte allerdings im Schalfraum einiges leiser sein. Das Angebot zum Frühstück wurde sehr verbessert (gebratenes Gemüse und Mehlspeisen), das Personal ist sehr freundl… Mehr
B
Benjamin K
22/10/2024
“Ein sehr schöner Aufenthalt in einem empfehlenswerten Hotel, dass durch Ambiete und insbesondere durch eine klasse Lage”
Der Aufenthalt im Hotel Giustiniano in Rom war sehr angenehm. Die Zimmer war geräumig, sauber und vor allem hell. Was mir persönlich gefehlt hat war eine echte Dusche - ich hatte eine Duschwanne - allerdings weiß ich, dass es in anderen Zimmern teilweise sogar beides gibt. Mein Zimmer lag im 7. Sto… Mehr
J
JB9866
Wien, Österreich
29/12/2023
“zentrales Hotel in der Nähe zum Vatikan”
zentral gelegenes Hotel in der Nähe zum Vatikan. Die Zimmer haben überwiegend einen Balkon, jedoch sind die Zimmer nicht lärmisoliert, so dass man auch die Zimmernachbarn sehr gut hören kann. Das Frühstücksbuffet ist ausreichend.
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