Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 139 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 139 Bewertungen von Tripadvisor
P
petragundguenterl
Lauterecken, Deutschland
15/08/2021
“Urlaub am Gardasee”
Wir haben uns im Mirabello sehr wohl gefühlt. Die Zimmer sind jetzt nicht sehr modern eingerichtet und eher klein, aber sauber und zwegmäßig. Das Frühstück war super und die Lage des Horels top. Es gibt eine kleine Liegewiese mit Steg direkt am See und einen Pool mit Liegen hinter dem Hotel. Das Ho… Mehr
L
LaDi26
Mönchengladbach, Deutschland
30/05/2018
“Zweite Heimat”
Wir sind mindestens einmal im Jahr am Gardasee und dann auch immer Gast im Hotel Mirabello. Saubere, geräumige Zimmer, prima Frühstück, gemütliche Bar, eigener Seestrand und ein schöner Pool - und das alles zu mehr als angemessenen Preisen. Ein anderes Hotel käme für uns inzwischen schon garnicht … Mehr
B
Babsi91
Braunschweig, Deutschland
10/07/2018
“Für 2 Sterne super!”
Wir waren 4 Nächte im Hotel Mirabello und haben es sehr genossen. Es hat eine gute Lage mit direktem Zugang zum Gardasee und einen gepflegte Pool jeweils mit liegen und Sonnenschirmen. Der öffentliche „Strand“ ist ebenso nur 3 Minuten zu Fuß entfernt, ein Restaurant direkt nebenan. Die Zimmer sind … Mehr
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297sabinet
München, Deutschland
06/06/2018
“Mittelmäßiges Hotel mit guter Lage”
Das Hotel ist etwas in die Jahre gekommen. Positiv fanden wir die ausreichenden kostenlosen Parkplätze vor dem Hotel, das gratis WLAN funktionierte gut, das Frühstück war in Ordnung, das Personal freundlich und der Ausblick auf den See ist wirklich toll. Die Klimaanlage schien nicht zu funktioniere… Mehr
D
D740PQteresaf
Kronach, Deutschland
30/07/2017
“Preisleistungsverhältnis iO.!”
Ein etwas in die Jahre gekommenes Hotel, toller "Hausstrand" und saubere Zimmer! Das Frühstück haut nicht vom Hocker, aber ist völlig ausreichend! Das Personal könnte etwas freundlicher und zuvorkommend sein.