Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 111 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie in einer ruhigen Zone ohne Lärm liegt
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 111 Bewertungen von Tripadvisor
S
Sincere_et_constante
München, Deutschland
22/07/2018
“Ruhig und idyllisch gelegen, tolles Bett, große & helle Zimmer”
Für ein Wochenende auf dem Lido waren wir zum ersten Mal hier. Die weitere Entfernung zum Lido-Zentrum lohnt sich: Malamocco und Alberoni auf dem Lido sind idyllische Einmaligkeiten. Der erste Dogensitz lag gleich hinter dem B&B. Hier autofreie Zone - zum Hotel kann man aber Vorfahren. Das Haus ist… Mehr
S
shtefan b
Renton, Washington
29/04/2016
“Wunderbar! ! !!”
Es war ein toller Aufenthalt! Sehr freundliches Personal in ein schönes Hotel! Wir hatten ein hell und sehr sauberes Zimmer auf dem ersten Stock! Das Frühstück war sehr lecker und abwechslungsreich! Vielen Dank! Ich werde wieder kommen? Absolut ja! !!
B
BerndK
Weil der Stadt, Deutschland
02/04/2015
“4-Tage-Aufenthalt im März 2015”
Problemlose Online-Buchung. Wir waren vom 23.03. - 27-.03.15 dort. Das Zimmer sauber - das Doppelbett ganz ausgezeichnet (wir haben mit "fremden Betten" immer wieder Probleme - nicht so in diesem Haus). Kühlschrank im Zimmer, bestückt mit Wasser, Wein, Bier, Sekt und Softdrinks zu absolut akzeptabl… Mehr
H
hertaw2013
Steyregg, Österreich
03/11/2013
“Feine Zeit in Venedig”
Die total gute Ausstattung des Hotels, die sehr kompetenten Hilfestellungen für alle Arten von Fragen, Fähre, Tickets etc. Die Lage ist sehr ruhig und schön, vor allem nach dem Trubel in Venedig. Die Anbindung mit den Vaporetti und dem Bus sehr gut. Ein großer Vorteil ist es mit der Autofähre anrei… Mehr
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