Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 119 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Rosolina
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 119 Bewertungen von Tripadvisor
9
99oliviert
Oensingen, Schweiz
01/04/2019
“Golfwoche”
Haben in Norditalien eine Woche Golfurlaub gemacht. Per Zufall sind wir auf die Isola Arabella gestossen und waren sehr zufrieden mit allem. Von aussen ist das Hotel zwar etwas in die Jahre gekommen, die Zimmer sind jedoch modern renoviert und toll. Auch der Golfplatz hat uns sehr gefallen. Top Ser… Mehr
G
Gafra2016
Deutschland
13/06/2018
“Auch für Nicht-Golfer”
Exklusives Ambiente, ausgezeichneter Service und Küche. Hier sind alle sehr freundlich, hilfsbereit und zuvorkommend. Das Zimmer ist mit allem ausgestattet. Selbst die Badewanne ist mit einem Whirlpool ausgestattet. Die Kellner im Restaurant sprechen mehrere Sprachen, erklären selbst die auf Deu… Mehr
P
picky0411
Klagenfurt, Österreich
05/06/2018
“Für Golfliebhaber und Erholungssuchende”
Hatten einen tollen Aufenthalt, mit Golf, Strand und gutem Essen. Kaum Autoverkehr Urlauber sind mit Fahrrad und Golfcarts unterwegs, nur Zu- und Abfahrt mit PKW gestattet. Auf der Insel ist alles vorhanden, was man für einen Urlaub benötigt.
S
Sabi3Dee
Deutschland
22/11/2021
“Sehr schöne Zimmer, aber weit zum Strand”
Wir spielen zwar kein Golf, aber da das Hotel, in dem wir sonst immer unseren Albarella Urlaub verbringen, bereits ausgebucht war, haben wir die Chance genutzt, mal das Golf Hotel zu testen. Wir sind im Großen und Ganzen sehr zufrieden. Das Hotel und die öffentlichen Bereiche sind etwas in die Jah… Mehr
7
732RobertoC
Bonstetten, Schweiz
15/09/2018
“Eine Übernachtung ”
Hotel zimmer einwandfrei super. Der Rest der Anlage kann man vergessen. Service unter jedem Niveau. Frühstück Buffet Katastrophe. Nach dem Golfen etwas trinken unmöglich mit aktuellem Servicepersonal.
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