Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Niedrig
Basierend auf 225 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 225 Bewertungen von Tripadvisor
B
Beata G
Mannheim
18/05/2017
“Preis-Leistung gut!”
Es ist kein Luxushotel, aber man hat alles was man braucht: ganz bequeme Zimmer, TV und kleines, italienisches Frühstück. Internet nur an der Rezeption, was finde ich gut, weil man sich im Urlaub auch von Handys erholen soll :)
W
Willy B
Genk, Belgien
11/04/2017
“Preisgünstige Wahl für Business Reisende”
Das Hotel liegt in der Nähe der A 1 Ausfahrt Firenze Nord außerhalb der Stadtgrenze von Firenze so vermeiden Sie die hohen Kurtaxe von Firenze. Sauber einfach Zimmer mit allen notwendigen Annehmlichkeiten. In der Nähe von etwas Carrefour-Markt, Municipal Indoor Swimming Pool und Restaurants. Eine g… Mehr
H
humpdebump82
Gaggenau, Deutschland
08/09/2014
“in die Jahre gekommenes Hotel, das seine 3 Sterne nicht verdient”
Auf der Rückreise nach Deutschland haben wir eine Nacht in diesem Hotel in der Nähe von Florenz verbracht. Es befindet sich ca. 1 km von der Autobahn, neben einer Tankstelle und gegenüber einer Taverne. Parkplätze sind vor dem Hotel in ausreichender Menge vorhanden. Die Lobby sieht sehr gepflegt a… Mehr