Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 119 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie in einer ruhigen Zone ohne Lärm liegt
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 119 Bewertungen von Tripadvisor
S
shrikumar v
Kochi (Cochin), Indien
11/12/2018
“Gutes Mittagsbuffet ... Preis-Leistungsverhältnis”
Ich bin an diesem Sonntag zufällig mit meiner Familie gegangen. . . Ich fand ein Buffet mit 3 Nicht-Gemüse-Plus-Gemüse-Produkten mit 5 Wüsten. Preis sehr günstig. . Gutes Zeug. . Guter Service. Wirklich wert für Geld. . Grüße V. shrikumar 9744644000
K
KaiUWulff
Brownsville, Texas
17/12/2019
“Ramees Restaurant sehr gut”
Große Auswahl an Speisen in der Region, die Gerichte sind nicht billig, aber lecker, gut präsentiert und schmecken fantastisch. Die Einstellung ist sauber und sieht frisch aus. Sie sollten die Tandoori-Gerichte probieren, sehr gut gewürzt!
M
Maniroyal
05/10/2018
“Tolles Hotel”
Ich war schon einige Male im Wyte Fort. Es liegt an der Nationalstraße in der Nähe von Maradu in Kochi und ist ein schönes Hotel. Die Zimmer sind sauber und ordentlich und gut eingerichtet. Der Service des Personals ist ausgezeichnet.
R
Roehni
Berlin, Deutschland
21/02/2011
“Muss nicht sein”
Wir verbrachten auf unserer Indienreise eine Nacht im Wyte Fort in Kochi, um es mal indisch höflich zurückhaltend zu formulieren, dass Hotel war sauber, aber ich würde es keinem Freund empfehlen. Da ist zum ersten die Lage an einer stark befahrenen Ausfallstraße allerdings ohne irgendwelche gastron… Mehr
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