Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 226 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Jaisalmer
Anzeige von 2 ausgewählten Bewertungen von 226 Bewertungen von Tripadvisor
K
KonniBerlin
Berlin, Deutschland
23/10/2011
“Nettes Hotel mit großem Garten und Pool”
Wir waren 2 Nächte in diesem Hotel und es hat uns wirklich gut gefallen. Es liegt nicht direkt im Zentrum von Jaisalmer, sondern an einer großen Strasse etwas abseits. Aber ich denke, die Innenstadt ist in 5 Minuten per Auto zu erreichen. Die Zimmer sind geräumig und geschmackvoll eingerichtet, sie… Mehr
A
arbuzza
Deutschlad
09/04/2012
“Aufpassen! Diebstahl im Hotel!!! Geldscheine aus dem Koffer werden gestohlen!”
Das ist das erste Hotel wo uns aus dem geschlossenen Koffer Geld vom Zimmerservice-Personal geklaut wurde!!! Leider haben wir es erst auf dem Weg nach Jodhpur beim Durchzählen gemerkt, dass uns €- und $-Geldscheine fehlen. Geldscheine haben wir im Koffer versteckt, als wir am Vormittag mit unserer … Mehr
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