Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 269 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Colvá
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 269 Bewertungen von Tripadvisor
T
Torsten71U
Gummersbach, Deutschland
27/06/2016
“Excellenter Sevice, super Atmosphäre, tolle Lage...hier passt Alles von A - Z”
Das "La Ben Resort" liegt zentral in unmittelbarer Nähe des wunderschönen Colva Beachs ( Goa ), der Fußweg zum Strand sind keine 2 Minuten, Einkaufsmöglichkeiten, öffentliche Verkehrsmittel, Taxistände, näher gelegene Städte wie etwa Margao ( zum shoppen ) oder auch Sehenswürdigkeiten ( wie etwa di… Mehr
M
MisterMaikel
Reutlingen, Deutschland
10/12/2011
“Sehr gutes Niveau bestätigt”
Ich wollte nach zweieinhalb Jahren wieder ins La Ben, um zu sehen, ob sich etwas verändert hat. Dem war nicht so: Das Resort in Strandnähe mit tollem Garten und Restaurant hat sein sehr gutes Niveau bestätigt. Was anders war: Diesmal war das Hotel belegt, weil es sich auch bei den Indern immer größ… Mehr
M
MisterMaikel
Reutlingen, Deutschland
24/04/2009
“Volltreffer, Michael, Deutschland”
Das La Ben Resort am Colva Beach ist ein echter Volltreffer unter den Budgethotels dieser eher ruhigen Region. Es gab schlichtweg nichts zu beanstanden. Für knapp 16 Euro eine Unterkunft mit AC bei 36 Grad Hitze eine Minute vom Strand entfernt zu haben, hat mir (55 Jahre) große Freude bereitet. Das… Mehr
M
Mig85
Sachsen
18/12/2010
“Einwandfreies Budget Hotel in Goa”
Das La Ben Resort liegt am Colva Beach bzw. an der Colva Beach Road. Die relativ zentrale Lage kann man gut nutzen, um das Umland in alle Richtungen zu erkunden. Bis zum Strand sind es etwa 300 Meter. Als Alleinreisender habe ich das Hotel im Vorfeld kontaktiert und und ein Paket gebucht, welches 2… Mehr
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