Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 44 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Landry
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 44 Bewertungen von Tripadvisor
N
Neil G
London, Vereinigtes Königreich
28/11/2011
“Superb”
Our apartment was modern, clean and welcoming with great views of Mont Blanc and down the valley to Bourg St Maurice. It was also much larger than the typical ski apartment, which was a great plus. We felt immediately at home there. The staff were very helpful – nothing was too much trouble & it wa… Mehr
C
Craig P
Watford, Vereinigtes Königreich
09/04/2012
“Clean, modern accommodation, long walk to ski lift.”
We stayed the first week in April 2012 during the British Easter school holidays. Be warned that there are 11 further chalets, housing 3 appartements each, which are not shown in their marketing photos and the one we stayed in added another 200m uphill climb to the ski lift. Our 8 year old son foun… Mehr
C
cocky123
London
18/02/2010
“Lovely accommodation situated in excellent location”
We stayed at the Les Chalets de Wengen in Les Coches in Feb 2010 and enjoyed a wonderful week skiing. The appartment, which was spacious and comfortable was perfectly located in relation to walking to the ski lift and the centre of Les Coches for enjoying apres ski in the local bars and restaurants… Mehr
I
Iris v
Rotterdam, Niederlande
05/02/2018
“Nice chalet for skiing”
We stayed in Chalets de Wengen for a week for our ski vacation. I think the chalets are very nice with a contemporary decor which made it feel modern. Location to the ski lift is only a short walk however the road is slightly going up. In ski boots I thought this was a little bit tricky going down … Mehr
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