Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Gut
Basierend auf 57 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Bellentre
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 57 Bewertungen von Tripadvisor
N
neilh552016
West Chiltington, United Kingdom
27/02/2016
“Residence and restaurant at L3G”
I have owned a property in Les Trois Glaciers for 8 years and have frequented all the bars and restaurants within Montchavin, some are much better than others! However in 2015 a new bar and restaurant opened in Les Trois Glaciers, the owners Sam and Geraldine have put their own mark on the bar/rest… Mehr
P
PaulG54
Newcastle upon Tyne
14/01/2017
“Nice place to stay but challenging skiing in parts”
Very nice apartments clean well equipped lovely pool/sauna/steam room staff very pleasant quick check in check out bar/restaurant fantastic (Sam's bar) excellent service fantastic host and food in restaurant outstanding we were made very welcome x Ps towel chsnge mud week would have been been wel… Mehr
K
Karren P
21/06/2015
“New Year Break”
Last minute break to get away for New Year and learn to board proved to be fab. Les 3 Glaciers is a humble but very well equipped base which is set at the top of the hill above the village. Apartment was clean, adequate and a good base to hit the slopes.
C
carlybraddock
London, United Kingdom
11/01/2015
“Well appointed apartments with lovely bar/restaurant”
These modern apartments are spacious compared to many of the traditional 'Pierre et Vacances' type ski accommodation, a 3 bed is plenty of room for 6, or even 8 people, with 3 bathrooms to share. Some apartments have spectacular views into the valley. The only downside was the rather small kitchen… Mehr
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