Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 88 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet SaintGervaislesBains
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 88 Bewertungen von Tripadvisor
3
388kiranw
Southampton, Vereinigtes Königreich
26/01/2017
“J'adore cet endroit, un emplacement parfait”
Gut, Was für ein tolles Apartment. Schöne Aussicht vom Balkon! Die Lage ist perfekt für jemanden, der Ski, der Bus fährt jede halbe Stunde und hält im gesamten Les Houches. Die hostest ist sehr schön und war sehr hilfsbereit. Achtung, Sie müssen nur toursism zahlen Steuern ( 3 Euro pro Tag) und die… Mehr
P
Planning_trips2222
Stockport, Vereinigtes Königreich
08/03/2017
“Tolles Apartment.”
Wir hatten ein Appartement für 5 . zum Glück haben wir auf der Seite mit Blick auf die Berge. Es schneite während es und die Berge sah fabelhaft. Die Appartements sind einfach, aber sauber. Ich würde empfehlen nicht mehr als 4 in den 5 Person Apartment. Wir sahen uns im Inneren ein Apartment mit zw… Mehr
T
TheVaxary
Norfolk, Vereinigtes Königreich
27/01/2017
“Ein tolles, freundliches Hotel”
Wir sind ein wenig voreingenommen bin, da wir haben jetzt in diesen Apartments übernachtet um 6 oder 7 Mal. Dieses Mal hatten wir 3 Apartments, es waren 14 von uns. . hätte fit in zwei, aber ich wollte mehr Platz. Wir hatten unsere übliche Apartments, eine auf der unteren Etage und zwei auf der obe… Mehr
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