Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 120 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 120 Bewertungen von Tripadvisor
V
Vivienne B
Derbyshire, Vereinigtes Königreich
14/04/2015
“Beautiful french resort with excellent restaurants and a selection of different standard ski runs”
We thoroughly enjoyed our stay in La Clusaz, this really is an undiscovered jewel in the Alps. Easy to get to from the u.k by car, accommodation at La Perriere (Maeva apartments) was perfect, recommend a south facing room, restaurants and bars in abundance serving good quality food. Couldn't ask f… Mehr
G
Graham H
Jersey, Vereinigtes Königreich
20/03/2016
“Skiurlaub”
Meine Frau und ich sind gerade von einer Woche in diesem Resort zurückgekehrt. Die Zimmer waren sauber und geräumig und hatte eine fantastische Aussicht auf den Pisten und der Stadt. Das Personal war fantastisch! Immer hilfsbereit und am Lächeln und konnten nicht genug für Sie tun. Mit der Aussicht… Mehr
D
Debra W
London, United Kingdom
26/02/2014
“Maeva, La Clusaz”
Sehr gute Unterkunft und Lage für eine Familie Skiurlaub. Der Skibus war sehr zuverlässig, die gelieferte Backwaren immer frisch und das Maeva Personal freundlich und hilfsbereit. Das Zimmer hatte alles, was wir brauchten und war sehr sauber, mit einer schönen Aussicht auf die Stadt und die Pisten.… Mehr
M
mwheele6
London
17/02/2016
“Short self catering ski break at Half Term”
Functional French skiing apartments, 15 minutes walk from the centre of La Clusaz and the lifts with great views across the slopes. We would recommend leaving boots and skis at one of the many rental shops in the centre of town rather than lugging them back to the accommodation every night! By co… Mehr
R
Riski10
South Yorkshire, Vereinigtes Königreich
03/07/2015
“Access is steep”
Set up a steep road some distance from the shops and restaurants we found we needed to drive in to go to restaurants and shops. Layout of accommodation means that some south facing apartments have restricted view, due to one of the blocks in front. We were in a high room and so view was good. We wo… Mehr