Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 134 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 134 Bewertungen von Tripadvisor
C
cruisefan258
Wuppertal
04/05/2008
“gut geführtes Hotel”
Das Campanile-Hotel liegt außerhalb der quirligen Innenstadt von Lourdes und ist somit bequem zu erreichen. Es verfügt über sehr viele Parkplätze,die zudem kostenlos sind.Die Mitarbeiter sind sehr hilfsbereit u. freundlich. Das Frühstücksbüffet ist recht üppig. Das gesamte Hotel hinterläßt einen se… Mehr
I
IO_OI
London
30/05/2008
“Sauberes Hotel, aber weit entfernt von der Grotte”
Dieses Hotel liegt in der Nähe des Bahnhofs und der Klinik, aber weit entfernt vom Zentrum des Geschehens der Stadt Lourdes. Die Grotte ist 30 bis 40 Gehminuten entfernt. Das Zimmer war allerdings schön und sauber, aber das Bett war nicht so gut für Menschen mit Rückenschmerzen. Es ist vom Stil her… Mehr
A
alexgold1982
Tiana, Spanien
15/09/2015
“Billiges Hotel, aber nicht wirklich "up to date"”
Wir verbrachten eine Nacht in diesem Hotel. Es ist ein ruhiges, günstiges Hotel etwas außerhalb des Stadtzentrums von Lourdes. Wir haben gut geschlafen im Zimmer, und das Frühstück war auch gut. Die Zimmer waren relativ sauber, aber an den Decken gab es etwas Dreck und mehrere Luftfeuchtigkeit Stel… Mehr
J
jwkrengel
Saint Paul, Minnesota
28/05/2015
“Ein gutes, preiswertes Hotel in der Nähe der Grotte”
Wir entschieden uns für dieses Hotel aufgrund der Lage und Preis, sehr vernünftig. Wie auch immer, die Zimmer sind relativ klein und es gibt nicht viel Platz für das Gepäck und persönliche Gegenstände. man wirbt, dass die Matratzen sind einige der besten gemacht und wir haben nur zustimmen, dass di… Mehr