Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 98 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Lourdes
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 98 Bewertungen von Tripadvisor
D
Debipa
Brasilien
07/12/2017
“Für eine Nacht ist ok”
Wir wissen jetzt, dass wir in Lourdes nicht nach Luxus für Gebet und Frieden suchen. Aber dieses Hotel ist sehr dreckig. Das Badezimmer ist winzig und hat Schimmel. Das Frühstück ist in Ordnung, und das Hotel liegt sehr nahe zum Heiligtum, so dass man spazieren gehen kann.
R
Rainbowtravelgirl
Amsterdam, Niederlande
20/10/2017
“Für die Lage, ein 3 Sterne aber ....”
Die Nähe zum Heiligtum von Lourdes ist ein Pluspunkt. Weniger als 10 Minuten zu Fuß. Hilfreiche und freundliche Rezeptionisten. Es macht mir nichts aus, dass das Zimmer klein ist. Aber es ist nicht frisch. Vor allem stinkt die Toilette. Grundsätzlich sollte der Housekeeping-Manager prüfen, ob die B… Mehr
D
Dee F
Payson, Arizona
16/10/2017
“Zehn Minuten zu Fuß zur Grotte”
Wir waren dort mit einer Pilgergruppe. Die Zimmer waren komfortabel, wenn auch kleiner als wir es in Amerika gewohnt sind. Der Weg zur Grotte führte uns an vielen Restaurants und Geschäften vorbei. Der Spaziergang kann für ältere Menschen mit Mobilitätsproblemen zu viel sein. Personal war freundlic… Mehr
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