Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 290 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre Hotelangebote aus
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 290 Bewertungen von Tripadvisor
H
Helene G
3532 Zaeziwil
07/01/2012
“Guter Ort als Basisstelle bei Fidschi Urlaub”
Wir haben das Nadi Bay Resort immer wieder als Basis genutzt, wenn wir nach Nadi zurück gekehrt sind. Preis Leistung sind absolut in Ordnung. Das Hotel liegt zudem nahe am Flughafen, so dass man vor allem auch bei frühen Abflügen schnell vor Ort ist. Wir waren jeweils in den Apartements untergebrac… Mehr
C
chrisweitweg
zürich
26/10/2011
“Gute für die ersten/letzten Nächte in Fidschi”
Als ich im Nadi Bay Resort übernachtet habe, lediglich eine Nacht vor dem Abflug und auf Empfehlung von Mitreisenden, waren nur wenige Hotelgäste anwesend, aber ich denke, es ist eher unter den jüngeren und jungebliebenen beliebt. Die Dame an dem Empfang war wirklich sehr zuvorkommend. Ich hatte ei… Mehr
S
sea2sky_org
Wiesbaden, Deutschland
02/01/2011
“Gut zum Ankommen”
Wir haben unsere Erste und unsere letzte Nacht in Fidschi in diesem Hotel verbracht. Der Preis für ein Doppelzimmer mit Kühlschrank, Klima, Bad und Balkon, sowie einem Frühstück war mit 130 FJD in Ordnung. Wenn man nicht pauschal an diesen Pflegen der Erde reist, so ist es natürlich möglich noch pr… Mehr
D
dreg8
Freiburg, Deutschland
31/07/2011
“die falschen leute am schönen ort”
bei der ankunft macht das bay resort einen etwas desolaten zustand. die frauen an der rezeption scheinen ihren job nicht so ernst zu nehmen, was sich dann auch bei dem weiteren service zeigt. 4 x habe ich um einen adapter zum rasieren gebeten - 4 mal vergebens. - man hat den eindruck, dass hier nic… Mehr
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