Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Ausgezeichnet
Basierend auf 304 Bewertungen
Standort
Ruhe auf dem Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 304 Bewertungen von Tripadvisor
H
Hambus
Ludwigshafen, Deutschland
04/10/2020
“Gerne wieder”
Waren sehr zufrieden, die Zimmer sind für einen Wochenendtrip absolut ausreichend! Der Zustand ist gut und die Lage perfekt! Das Personal ist freundlich und aufmerksam. Das Restaurant ist absolut empfehlenswert!
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Marion M
München, Deutschland
18/02/2021
“Übernachten im historischen Ambiente”
Das Hotel BurgGartenpalais ist in einem der ältesten Gebäude der Stadt untergebracht und wurde vom Besitzer liebevoll renoviert. In historischen Zimmern kann man hier stilvoll übernachten. Manches Mobiliar ist zwar schon ein bisschen in die Jahre gekommen, passt aber hervorragend zum Ambiente. Zi... Mehr
H
hansw32
Dornach, Schweiz
14/06/2018
“Ruhiges Hotel”
Das Hotel liegt optimal, nahe genug um alle "Hotspots" in wenigen Minuten zu erreichen, aber trotzdem etwas abseits der grossen Touristenströme. Wir hatten ein ganz ruhiges Zimmer zu Hinterhof. Bei der Ankunft mussten wir ein kleines Problem im Badzimmer anzeigen, welches aber sofort und unkompli... Mehr
S
Susanne K
Berlin, Deutschland
20/09/2022
“Naja”
Man kann es natürlich historisches Ambiente nennen, oder einfach 60er Jahre Einrichtung. Unser Zimmer sah jedenfalls danach aus. Die Dusche lief leider nicht ab und überschwemmte das ganze Badezimmer. Das Frühstück war einfach. Für ein 4 Sterne Haus hätte ich mir doch ein wenig mehr versprochen,... Mehr