Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 57 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre guter Reinigungsservice
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 57 Bewertungen von Tripadvisor
B
Bernd U
10/11/2024
“Das Landhotel ist auf jeden Fall eine Besuch wert”
Wir können dieses Hotel nur empfehlen. Am 2.11.24 hatten wir hier eine Familienfeier. Die Organisation der Feier war hervorragend. Das Essen war üppig und schmeckte ausgezeichnet. Super war das Personal, stets freundlich und kompetent. Die angemieteten Zimmer waren einem 4 Sternehotel würdig. Unser… Mehr
8
834friedhelmu
31/07/2020
“Immer wieder gern!”
Bereits mehrfach haben wir hier übernachtet und abends auch im Hotelrestaurant gegessen. Wir haben uns sehr wohl gefühlt, bei netten, aufmerksamen (SEHR aufmerksam, erleben wir nicht so oft!) Personal! Eine sehr gute Küche, ein schönes Zimmer - wir kommen gern immer wieder!
C
ClaudiaZ968
01/06/2020
“Freundliches Hotel, tolles Restaurant”
Wir haben als Familie mit großen Kindern ein Wochenende in diesem Hotel verbracht. Es ist recht modern und mit vielen schönen Details ausgestattet und liebevoll dekoriert. Die Zimmer sind sauber, die Betten sehr gut, der Service sehr zuvorkommend und freundlich. Ein echtes Highlight ist das Restaur… Mehr
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