Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 236 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Kempten
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 236 Bewertungen von Tripadvisor
N
Navigate00041226871
Amsterdam, Niederlande
21/10/2022
“Ein Hotel am schönsten Ort in Kempten”
Wir haben in einem wunderschönen Hotel direkt am ruhigen Rathausplatz einen schönen Urlaub verbracht. Frühstück hervorragend. Eine wunderschöne großzügige Suite mit direkten Blick zum Platz. Ein besonders freundliches Personal im Zimmerdienst und andere Rezeption
L
lemivc
Tettnang, Deutschland
08/01/2023
“Freundlich in schönem altertümlichen Gebäude mit Charme und Kleinigkeiten - wir kommen gerne wieder”
Das Parken erscheint im ersten Moment schwierig, aber es gibt eine günstige Tiefgarage für 4,50Euro und in der Nähe umliegend mehrere Parkmöglichkeiten. Auf zwei Parkflächen vor dem Eingang parkende Gäste verbessern die Situation natürlich nicht. Am Empfang wurden wir freundlich aufgenommen und wir… Mehr
G
Globetrotter1909
Aichach, Deutschland
06/09/2022
“Für eine Nacht durchaus "gut", ansonsten zufriedenstellend”
Ich habe das Hotel kurzfristig online über die Hotelhomepage gebucht und ein Zimmer im 3. Stock erhalten. Eine zusätzliche Anfrage, die ich per E-Mail zur Anreise per Auto noch gestellt habe, wurde sehr schnell beantwortet. Mit dem Auto muss man über die rückwärtige Hotelseite anreisen, wo sich wen… Mehr
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