Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 1410 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie in einer ruhigen Zone ohne Lärm liegt
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 1410 Bewertungen von Tripadvisor
J
JuergenLaemmel1952
Bad Schlema
09/10/2023
“Das Hotel ist empfehlenswert.”
Das Hotel liegt am Stadtrand von Eisenach in einen Gewerbegebiet. Man kann direkt vom Hotel aus Wandern.Die Angestellten sind sehr freundlich.Wir hatten Halbpesion und waren angenehm von den reichhaltigen Essenangebot überrascht.Die Zimmer sind sauber und ordentlich.
D
Doreen P
Eisenach, Deutschland
03/11/2024
“Ausflug in ein anderes Hotel.”
Das Zimmer ist sehr gut, Parkplätze sind au h vorhanden. Das einzige was mir gestört hat ist das auf mei em Bettlaken leider Haare gefunden habe wo ich h das Bettlaken abziehen musste. Sonst ist es sehr gemütlich. Ich arbeite auch als Houskeeping in einem anderen Hotel und deshalb möchte ich b… Mehr
A
Antonia A
Reisende
26/02/2024
“One night in a hotel with free parking - room has no safe, promoted benefits for Friends Member not granted”
Gut: Zimmer sauber, korrekt und recht geräumig, Zimmer war ruhig, nach hinten raus. Badezimmer mit Badewanne. Frühstück war sehr gut. Nicht gut/ unerfreulich: Das Zimmer hatte keinen Safe. Bei einer Vermutung und Nachfrage hierzu (hatte angefragt, ob man bitte die Videoaufzeichnung checken kan… Mehr
K
Kreuzfahrer2306
Frankfurt am Main, Deutschland
20/08/2023
“Draußen vor dem Tore von …”
Wir waren für eine Nacht im Penta Hotel und hatten dort ein Standard Zimmer gebucht. Die beschriebene Lage des Hotels „in Eisenach“ ist nur so halb richtig. Der Stadtteil Stedtfeld (eher Industriegebiet) gehört sicher zu Eisenach ist aber ca. 5 km vom eigentlich Stadtgeschehen entfernt. Man muss al… Mehr
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