Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 180 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Celle
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 180 Bewertungen von Tripadvisor
S
Soeren_18
18/07/2022
“Übernachtung mit Familie und Gästen”
Wir haben für unsere Hochzeit den Celler Hof für zwei Übernachtungen gebucht und auch für einige Hochzeitsgäste. Wir waren rundum zufrieden. Die Servicekräfte waren sehr engagiert und hilfsbereit. Die Zimmer waren sauber und sehr ordentlich. Das Frühstück hat uns ebenfalls gut gefallen. Wir würden … Mehr
U
Uwe S
Leipzig, Deutschland
28/12/2023
“Sehr schönes Hotel in der Celler Altstadt”
Diese Hotel ist wirklich sehr zu empfehlen. Mitten in der Altstadt, umgeben von zahlreichen Fachwerkhäusern und sehr schönen Gassen. Wir waren gleich direkt im Weihnachtsmarkt-Trubel Die Zimmer sauber, ordentlich und geräumig, das Bad mit allen wichtigen Utensilien bestückt. Das Frühstück läßt kein… Mehr
7
779bernda
06/07/2022
“Schönes Hotel in historischem Haus.”
Zentrale Lage in der Altstadt. Ideal für einen Kurzurlaub. Freundliches Personal. Es wird ein sehr gutes Frühstücksbuffet angeboten. Unser Zimmer im war ausreichend groß und gut in der Altbausubstanz saniert.
6
67juergenb
Altensteig, Deutschland
09/07/2020
“Schönes Innenstsdthotel”
Hotel liegt zentral mit direktem Zugang in die wunderschöne Altstadt. Die Zimmer sind schön, für die zentrale Lage doch recht groß. Betten, Matratzen, Kopfkissen erlauben einen herrlichen Schlaf. Insgesamt etwas „uneben“ und eng - Innenstadt!! Alles da, Kühlschrank, kleiner Schreibtisch. Frühstück … Mehr
C
caspians2016
Seligenstadt, Deutschland
28/09/2020
“Gute Lage aber teuer”
Wir haben am 22.9.2020 im Celler Hof übernachtet. Das Hotel ist sehr zentral am Marktplatz gegenüber des Schlossparks gelegen. Das Hotel ist sehr sauber und unser Zimmer ( 2. Stock zur Rückseite gelegen) war auch sehr ruhig. Allerdings war das Zimmer durch die Dachschräge sehr eingeschränkt und unm… Mehr
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