Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 114 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 114 Bewertungen von Tripadvisor
K
KN1964
06/05/2024
“Die beste Empfehlung für ein Hotel inmitten der Bonner Altstadt 🤩”
Hier ist der Gast WIRKLICH willkommen 🤩 sehr schöne Lage inmitten der Altstadt 🤩 Parkplatz direkt am Hotel 🤩 Frühstücken mit Bio-Produkten 🤩 fussläufig zum Rhein und in die Stadt 😀
D
delx64
14/01/2023
“Solides Hotel in Zentrumnähe mit gutem Preis/Liestungsverhältnis”
Geräumige funktional eingerichtete Zimmer mit gutem Bett, Arbeitstisch und Lounge Sesseln. Bad und Dusche sind sauber und gepflegt. Sehr gutes Frühstück. Die Zimmergestaltung ist eher etwas altgebacken, aber das Preisleistungsverhältnis für Hotelübernachtung und Frühstück ist sehr gut. Hotelpersona… Mehr
T
Text2015
Osnabrück, Deutschland
25/04/2022
“Bewertung des Hotel Aigner”
Das Personal war sehr freundlich, das Zimmer schon etwas in die Jahre gekommen, aber sauber. Highlight: Das Radio im Badezimmer. Das Frühstücksbüffet war etwas kleiner, dafür aber alle Speisen in guter Qualität, Eierspeisen wurden frisch an den Tisch gebracht. Nett (insbesondere für Touristen): Es … Mehr
M
Mona H
Peine, Deutschland
15/08/2023
“Kurztrip in Bonn”
Schönes Hotel in der Altstadt nicht weit entfernt vom Rhein. Schönes Doppelzimmer. Privat Parkplatz etwas entfernt, den sollte man aber mit buchen. Direkt am Haus im Innenhof Stellplätze für Fahrräder. Leckeres Frühstück mit viel Auswahl, da ist für jeden was dabei. Nettes hilfsbereites Personal. … Mehr
L
luftsprung61
Basel, Schweiz
26/09/2020
“schöner Zwischenhalt”
Wir kamen nach einer langen Radetappe in Bonn an. Der Empfang war herzliche, das Zimmer geräumig, sauber und zeitgemäss eingerichtet. Das Frühstück wurde am Büffet serviert, es wurde immer wieder nachgelegt, und das Personal war für Sonderwünsche offen. Geschlafen haben wir wunderbar, ruhig, obwohl… Mehr