Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 604 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie in einer ruhigen Zone ohne Lärm liegt
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 604 Bewertungen von Tripadvisor
V
Vincent D
09/09/2024
“Meininger Experience”
Die Zimmer waren sehr clean. Die Betten waren sehr gepflegt und wir hatten auf Last Minute Zimmer für 15 Personen gefunden. Dank Wizz Airlines durften wir eine Nacht hier verbleiben. Das Berliner Kindl ist auch sehr empfehlenswert. Insgesamt 5 Sterne
7
778georgh
Schweiz
19/05/2022
“Mit 3* gut bewertetes Hotel.”
Beim einchecken, Systemabsturz beim Rechner, kann ja mal sein. freundliches Personal. Wenn ich unten an der Bar 2 Bier bestelle, sollte es eigentlich selbstverständlich sein, dass man auch Trinkgläser dazu bekommt ohne dass man nachfragen muss. ABER in einem 3* Hotel erwarte ich im Zimmer mindesten… Mehr
E
Ewig1412
Berlin, Deutschland
17/04/2022
“Angenehmer Aufenthalt in Flughafennähe”
Ich habe aufgrund eines Fluges hier übernachtet. Check-In verlief problemlos, aber die Mitarbeiter sind freundlich. Es gibt eine Bar mit Getränken und eine kleine Auswahl an warmen Speisen. Das Zimmer und das Bad waren sauber und modern. Einen Schrank gab es nicht, aber das hat mich nicht gestört. … Mehr
B
byfresch
Essen, Deutschland
27/10/2021
“Ideales Airport-Hotel”
Ideal für eine Nacht in der Nähe des Flughafens oder wenn man auf der Durchreise ist. Unser 4-Bett-Zimmer war ausreichend groß und sauber, das Personal beim Check-In sehr freundlich und vor dem Hotel gibt es ausreichend Parkplätze (gesichert gegen Gebühr und ungesichert am Straßenrand).
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