Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 220 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie in einer ruhigen Zone ohne Lärm liegt
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 220 Bewertungen von Tripadvisor
M
Michael M
25/11/2024
“Familienurlaub zum Erholen”
Wir waren mit unserer 3jährigen Tochter in einem Doppelzimmer untergebracht, sodass wir den Abend ausklingen lassen konnten, sobald die Kleine im Bett war. Für Kinder wurde sehr viel geboten und an Regentagen war der Indoor-Spielplatz sehr gut besucht. Unsere Tochter hatte Spaß unter Gleichgesinnte… Mehr
A
Anne H
11/01/2025
“DANKE !:)”
DANKE für die erholsame Woche! :) Wir waren in einem komplett renovierten Zimmer (inkl.neuem Bad in Haus 3) untergebracht. Dies hatten wir so auch gebucht. Das Essen war vielfältig und für jeden Geschmack etwas dabei. Klar ist es an einem Tag mal mehr der eigene Geschmack und am anderen vielleich… Mehr
M
MarcZ4
Stuttgart, Deutschland
11/09/2024
“Gut mit Abstrichen”
Die essen gibt es per Buffet im Speisesaal. Auch bei großem Andrang ist genug vorhanden und die Wartezeit wenn überhaupt gering. Es darf alles so viel man möchte verzehrt werden. Wurde die getränke Flat gebucht gibts zum Abendessen Bier/wein und alkfreie getränke so viel man benötigt. Auch bei viel… Mehr
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