Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 37 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Bad Birnbach
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 37 Bewertungen von Tripadvisor
E
Eberhard G
Lorch, Deutschland
05/06/2019
“Spontaner Kurzurlaub”
Wir verbrachten 4 Nächte im Rahmen eines verlängerten Wochenendes im Hotel Sternsteinhof in Bad Birnbach. Wir hatten bei einem externen Reiseveranstalter ein Gesamtpaket mit einer sehr geräumigen Junior-Suite, Halbpension im Hotel-Restaurant "Zum Heurigen", 2 Eintritten in die Rottal-Therme incl. S… Mehr
S
snakeyaid
Königsbrunn, Deutschland
17/11/2018
“Nicht ganz das was wir erwartet hatten....”
Die Zimmer sind etwas einfach gehalten und sollten renoviert werden. Die Zeiten als man in der Badewanne duschen durfte, mit einem Duschvorhang der immer durch die Gegend weht sollten doch der Vergangenheit angehören. Wenigstens eine klappbare Duschabtrennung wäre hilfreich. Das Hotel verfügt übe… Mehr
M
mariasU5714FM
St.Gallen, Switzerland
29/08/2018
“Behagliche Gastlichkeiz”
Wir wurden durch die Receptionistin, Frau Schieber, sehr freundlich empfangen. Sie hat uns über Golfmöglichkeiten in der Region sehr kompetent und ausführlich informiert und allgemein sehr nützliche Hinweise gegeben. Das Personal ist sehr freundlich, das Essen schmackhaft, die Zimmer sehr sauber. D… Mehr
K
Kerstin A
Penig, Deutschland
27/12/2017
“Weihnachten im Sternsteinhof”
Weihnachten im Sternsteinhof war sehr schön...sehr freundliches Personal...Essen war schmackhaft nur für ältere Menschen ist das Krokant nicht essbar...wir hatten gutes Wetter bei Regen und Schnee ist es nicht angenehm zum Essen zu laufen....Familie Winkler ist sehr nett...WLan ist kostenlos..Zim… Mehr
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