Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 56 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie in einer ruhigen Zone ohne Lärm liegt
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 56 Bewertungen von Tripadvisor
H
h h
06/05/2024
“Die Altblechfreunde Bad Ems waren sehr zufrieden.”
Wir waren im Rahmen einer Oldtimerausfahrt mit über 20 Fahrzeugen und mehr als 40 Personen für eine Übernachtung mit Abendessen und Frühstück angemeldet. Die gemachten Zusagen im Hinblick auf die Unterbringung der Fahrzeuge und Zimmerreservierungen wurden alle eingehalten. Das abendliche Grillbuff… Mehr
S
siggl2015
Butzweiler
23/11/2019
“Gutes Preis-Leistungsverhältnis, hervorragendes Frühstück ”
Das Hotel liegt ruhig gelegen etwas außerhalb der Innenstadt, diese ist aber mit dem Taxi in 10 Minuten erreichbar. Das Zimmer war sehr geräumig und sauber. Das Bad wurde zwar renoviert, aber man hätte es durchaus schöner ausführen können (angebohrte Fliesen) Das Frühstücksbuffet war toll und bot … Mehr
F
FlyingLizard00
14/03/2022
“Zweckmäßig, großes Zimmer”
Das Hotel liegt ruhig in einer Sackgasse. Durch fehlende hoteleigene Parkplätze muss man in der Zufahrtstraße einen Parkplatz suchen. Das Zimmer war groß, jedoch etwas dunkel und ein bisschen abgewohnt. Frühstück ordentlich, freundlicher Frühstücksraum und zuvorkommendes Personal.
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