Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 476 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 476 Bewertungen von Tripadvisor
F
friedruhm
Jena, Deutschland
03/06/2012
“Das Restaurant dreht sich, wo ist die Marmelade?”
Auf dem Dach des ansonsten normal aussehenden Betonhochhauses befindet sich ein sich drehendes Restaurant. Man frühstückt vor sich hin und fährt an den Speisen vorbei, die um den gesamten inneren Kreis herum als Buffet angeordnet sind. Will man noch Brot oder Kaffee haben, läuft man dem entsprechen… Mehr
P
Peter G
Gossau, Schweiz
04/05/2016
“Ein in die Jahre gekommenes Hotel, etwas abgewohnt!”
Wir waren im Rahmen einer Rundreise eine Nacht in diesem Hotel - und das hat eigentlich gereicht. Frühstück im Drehrestaurant OK. Kaffeemaschine defekt oder nur Dekoration. Lange Wege bis man das ganze Frühstück zusammen gesucht hat. Aussicht vom Drehrestaurant sehr interesssant. Zimmer schön gross… Mehr
9
957gabrielal
Dorsten, Deutschland
03/05/2015
“Gutes Rundreise Hotel”
Das Hotel Meilian Holiday City Center hat nette, geraeumige Zimmer. Lage: gut um schnell ins Zentrum zu gelangen. Dort ist ein unheimliches Gewimmel an Geschäften und es gibt sogar Starbucks. Das Frühstück im Hotel ist "chinalike" - meint keinen Kaese, dafür Toast, Konfitüre, Spiegelei und natürlic… Mehr
Y
yvpe
Zug, Schweiz
03/07/2014
“Drehrestaurant am Abend geschlossen!”
Die Zimmer sind okay. Je nach Lage aber mit Strassenlärm. Gehupe die ganze Nacht. Was uns irritiert hat, war das geschlossene Restaurant am Abend auf dem Dach. Wir mussten ins Chinarestaurant und dort waren wir am Samstag-Abend die einzigen Gäste. Warum? Und englisch versteht auch fast niemand!