Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 446 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 446 Bewertungen von Tripadvisor
M
Meier1
Hamburg, Deutschland
01/10/2010
“Entspannend nach der Arbeit”
Groß aber nicht zu groß. Günstig gelegen (nicht auf der Pudong-Seite). Direkt neben dem Messegelände. Exklusive Einkaufsmöglichkeiten in direkter Nähe des Hotels. Kleine Bars und Restaurants ebenfalls in unmittelbarer Nähe. Alles ist fussläufig zu erreichen. Sehr gutes Doormen, die auch zu zahlende… Mehr
T
Thomo61
Tewkesbury, Vereinigtes Königreich
23/10/2013
“Gutes Hotel, gute Lage”
Dies ist ein gutes Hotel, von dem aus auch alles gut zu erreichen ist, denn die nächste U-Bahnstation ist lediglich einen Block entfernt. Ein 15-minütiger Spaziergang führt einen zum Platz des Volkes oder, in die andere Richtung, zum Tempel. Das Frühstück war gut und es gab auch genug westliche Aus… Mehr
O
OzJamesBeijing
Sydney, Australien
28/10/2013
“LÜCKENHAFT”
Großartige Lage für Spaziergänge, Einkaufsbummel, Besichtigungen und nahe der nächsten U-Bahnstation gelegen. Einige der Zimmer sind etwas altersschwach. Meines - in dem ich drei Übernachtungen hatte - hatte eine durchgelegene Matratze und einen Schreibtischstuhl, der keinerlei Polsterung mehr an … Mehr
K
KlausAUT
Wien, Österreich
18/05/2012
“Geschäftlich”
Eins Vorweg - die Lage des JC Mandarin ist in perfekt im Zentrum Shanghais. Das Hotel bietet hübsch alles was man sich vorstellen kann, auch wen manche Features inzwischen schon etwas gebraucht wirken. Dass das Wasser im Zimmer nach Chlor und sonst noch was riecht ist vermutlich in dieser Stadt nor… Mehr
M
martinffm
frankfurt
17/10/2010
“Erfüllt die Erwartungen nicht”
Das Hotel ist schon relativ alt und die Zimmer nicht mehr auf dem neuesten Stand. Sie entsprechen mehr eine 4-Sterne Anspruch als den ausgewiesenen 5 Sternen. Es gibt keine Duschwanne. Das Hotel hat eindeutig seine besseren Tage hinter sich. Die Lage ist relativ gut aber nicht im Stadtzentrum. Der … Mehr