Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 350 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Shanghai
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 350 Bewertungen von Tripadvisor
S
soverdi
Orange County, Kalifornien
06/10/2013
“Die Lage ist in Ordnung”
Die Unterkunft liegt ein paar Straßen von der U-Bahnstation des Jian-Tempels entfernt. Man muss die Fußgängerüberführungen benutzen. Neben dem Tempel gibt es auch ein Einkaufszentrum und "touristenfreundliche" Restaurants. Das Hotel selbst ist ok. Ich finde aber, es sollte in der Lobby mehr Sessel … Mehr
T
travelfamilyTulsa_OK
Tulsa, OK
26/10/2013
“Das einzig positive ist die Lage”
Dieses Hotel war eine riesengroße Enttäuschung. Die Lobby verfügt über genau zwei Stühle, was ein Problem darstellt, da dort das einzig verfügbare WLAN ist. Was es auch schwierig macht, auf jemanden zu warten oder miteinander ins Gespräch zu kommen. Die Zimmer sind im Vergleich zu anderen Unterkünf… Mehr
S
Steffen92
Hamburg, Deutschland
06/08/2013
“Bettenburg in der Stadt”
Das Hotel ist schon sehr in die Jahre gekommen. In allen Zimmern riecht es nach kalten Zigaretten Rauch. Die Zimmer sind nicht mehr der Zeit gerecht. Die Ausstattung ist veraltet. (Röhren TV, ein Wecker der 1980 aktuell war) Die Sauberkeit in den Zimmern ist nur mit zwei zugekniffenen Augen gut zu … Mehr
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