Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 134 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 134 Bewertungen von Tripadvisor
S
seebaer68
Westerrönfeld, Deutschland
27/09/2012
“Shanghai nur hier”
Zum dritten Mal im Ruitai Jingan- Die zentrale Lage, die U-Bahn-Anbindung, der feundliche Service, das Preis - Leistungs - Lageverhaeltnis sind fuer Shanghai unschlagbar. Man sollte ein Executiv-Zimmer nehmen in den Obergeschossen, die man sonst riskiert, Aussicht auf eine dunkle Wand zu haben. Die… Mehr
F
flipchick22
New Zealand
26/09/2013
“Wir haben unseren Aufenthalt genossen”
Wir waren hier auf eine Empfehlung von einem Freund, und es war eine gute Wahl. Ja, die Betten sind ein wenig hart, aber wenn Sie schon mal in China waren, wissen Sie, dass dies zu erwarten war. Sie haben auch weichere Matratzenauflagen, die Sie kostenlos anfordern können. Die Zimmer sind sauber, m… Mehr
W
Wa S
Hongkong, China
04/06/2015
“Hat den Charme des verflossenen Sozialismus”
Hatte das excetutive Zimmer im 9. Stock. Sauber aber hat schon aelteres Hotel. Das Fruehstueck ist nur etwas fuer anspruchslose Chinesen die sich mit Gonchi und Filterkaffee zufrieden geben. Die Lage ist super zentral gleich bei West Nanjing Road einer der Haupteinkaufsstrasse wo alles was Rang un… Mehr
M
Manuel P
Québec (Stadt), Kanada
23/08/2013
“Durchschnittliches Hotel, gute Lage”
Das Hotel ist sehr gut gelegen. Es gibt viele Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe sowie viele Restaurants. Die U-Bahn ist auch ganz in der Nähe, also es ist leicht, die Stadt zu erkunden. Erwarten Sie aber nicht, gut ausgeruht zu sein: die Matratze ist wirklich hart und die Klimaanlage reicht nicht a… Mehr