Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 196 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 2 ausgewählten Bewertungen von 196 Bewertungen von Tripadvisor
H
hanshjc
Den Bosch, Niederlande
11/09/2013
“Es war gut”
Mein Aufenthalt im Everbright Hotel (für 4 Tage) war ein guter, vom 1. bis 5. September 2013. Zimmer (2933) war sauber, alles funktionierte, obwohl manches ein bisschen abgenutzt war, aber im Großen und Ganzen machen mir kleine Dinge, wie ein Kratzer auf einer Bodenfliese nichts aus. Ich spreche c… Mehr
M
markdoc_geo
Kopenhagen, Dänemark
18/06/2015
“Nützlich, wenn Sie im Konferenzzentrum sind ...”
Aber sonst nichts besonders zu empfehlen. Das Hotel ist ein ausreichendes chinesisches Business Hotel: die Angestellten sind freundlich und hilfsbereit und die Konferenzräume sind an das Hotel angeschlossen. Nach internationalen Standards gemessen ist dies ein 2 bis 3-Sterne Hotel. Aber wie alle Ho… Mehr