Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 192 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 192 Bewertungen von Tripadvisor
M
marcus040482
Bad Blankenburg
02/10/2010
“Super Hotel”
Im Rahmen einer Geschäftsreise war ich 5 Tage in diesem Hotel und muß sagen, das Zimmer mit Blick auf das Meer war super und stand der sonstigen Hoteleinrichtung in Nichts nach. Nebenan sind eine Vielzahl von Restaurants, der Koreaner ist sehr zu empfehlen. Es gibt 3 verschiedene Hotelgebäude, abhä… Mehr
J
joe-at-Koenigstein
Kelkheim (Taunus), Deutschland
19/09/2011
“Recht einfach und nicht sehr gepflegt”
Das Hotel ist ein typisches Hotel in China: Sehr günstiger Preis aber auch sehr einfache Zimmer... Das Hotel besteht aus drei Gebäuden. Ich hatte mein Zimmer in Gebäude "C" zur Seite im 7 Stock. Ich konnte nur das gegenüberliegende Gebäude sehen, nicht das Meer. Das Zimmer ist schlecht schallisoli… Mehr
L
Laura T
Detroit, Michigan
11/05/2016
“Haiqing Hotel, nur ein kurzer Spaziergang zum Strand”
Nachdem ich die Bewertungen gelesen hatte, war ich habe gelernt, dass die meisten Gäste fühlten sich Gebäude Ein war die beste Wahl. Ich habe in der sechsten Etage in Zimmer 7611. Es hatte einen Blick auf die Stadt. Die meisten Tage war es neblig und man nicht erkennen konnte, das Wasser, so dass i… Mehr
V
Vivian F
Hangzhou, China
15/10/2013
“Schönes Hotel am Meer”
Wir gingen in Qingdao in China National Holiday. Wir haben uns nicht ein Zimmer, bevor wir die Stadt kamen. Fast alle Hotels voll ausgebucht waren. Schließlich fanden wir, dass das Hotel über booking.com gebucht. Die Lage ist gut. Aber die Zimmer sind in einem durchschnittlichen Zustand. Das Frühst… Mehr